Baukindergeld ab 2018
Vorgesehenes Gesetz
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Aber die Regierungskoalition ist sich einig: Ein Baukindergeld soll neu eingeführt werden, und das rückwirkend für 2018.
Alle Familien innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen, die ab diesem Jahr eine Wohnung oder ein Haus neu bauen oder auch eine bestehende Immobilie kaufen, können für jedes Kind pro Jahr 1.200 Euro als Zuschuss über einen Zeitraum von 10 Jahren erhalten. Dies gilt für eine Wohnung oder ein Haus, das selbst zum Wohnen genutzt wird.
Einkommensvoraussetzungen
Um das Baukindergeld beantragen zu können, darf das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 75.000 Euro pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind liegen. Maßgeblich sind die Einkommensteuerbescheide der letzten beiden Jahre vor dem Kauf oder Bau im Durchschnitt.
Ob die Grenzen für Verheiratete, Paare ohne Trauschein oder Alleinerziehende gleich hoch sind, muss wohl noch bestimmt werden.
Maßgeblich sowohl bei der Antragstellung als auch bei der späteren Zahlung sollen alle Kinder sein, für es auch einen Anspruch auf Kindergeld gibt.
Übersicht
Anzahl |
zu versteuerndes |
Baukindergeld |
Baukindergeld |
1 Kind |
90.000 Euro |
1.200 Euro |
12.000 Euro |
2 Kinder |
105.000 Euro |
2.400 Euro |
24.000 Euro |
3 Kinder |
120.000 Euro |
3.600 Euro |
36.000 Euro |
4 Kinder |
135.000 Euro |
4.800 Euro |
48.000 Euro |
Zusätzliches Finanzierungspotential
Da das Baukindergeld verteilt über einen Zeitraum von 10 Jahre gezahlt wird, steht es nicht in voller Höhe bei Kauf als Finanzierungsmittel zur Verfügung. Aus dem Baukindergeld kann bei einem Zinssatz von 1,5% p.a. die Rate für ein zusätzliches Darlehen von etwa 11.000 Euro pro Kind getragen werden. Immerhin, aber große Sprünge kann man nicht damit machen.
Realistisches Finanzierungsmodell
Das Baukindergeld steht nur 10 Jahre zur Verfügung. Daher sollte bei der Finanzierung auch nicht übertrieben werden. Ein ganz realistisches Finanzierungsmodell ist wichtig, damit es nicht später klemmt.
Suchen Sie eine unabhängige Beratung bei Ihrer Finanzierung und wollen Sie dabei auch das mögliche Baukindergeld mit einbeziehen, dann nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf.

Quelle: S. Hofschlaeger / pixelio.de