Veränderung BEG-Förderung zum 28.7.2022

27.07.2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die KfW haben Änderungen an der Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen zum 28.7.2022 bekannt gegeben:

  • Förderung der Komplettsanierung von alten Gebäuden zu einem Effizienzhaus (EH) nur noch bei der KfW
    (Kredit im Programm 261 und Zuschuss im Programm 461)
  • Förderung von Einzelmaßnahmen (z.B. Austausch Heizung) nur noch über Zuschuss und dann komplett beim BAFA
    Es entfällt ab sofort das Programm 262 der KfW.
  • Effizienzhaus 100 und 100 EE wird nicht mehr gefördert.
  • Die Zuschüsse und Tilgungszuschüsse bei Effizienzhäusern (EH) werden im Allgemeinen um 25% reduziert, beim Denkmal um 20% (Einzelheiten hier).
  • Der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) entfällt.
  • Ab dem 22. September 2022: Es wird ein Bonus für Worst Performing Buildings 5 % gewährt, wenn diese auf das Niveau EH/EG 40 oder EH/EG 55 saniert werden. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE- oder NH-Klasse. („Worst Performing Building“: Ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehört.)
  • Die Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen werden ebenfalls reduziert, i.d.R. 5 bis 10% (Einzelheiten hier)
  • Gasbetriebene Anlagen und damit einhergehende Umfeldmaßnahmen werden nicht mehr gefördert.
  • Die Austauschprämie für Ölheizungen wird ersetzt durch einen Heizungs-Tausch- Bonus (nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes) mit folgenden Kriterien und Bedingungen:
    • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
    • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
    • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
  • Beim Neubau wird der Förderhöchstbetrag auf 120.000 € begrenzt. Zusätzlich können unverändert die Kosten für Fachplanung/Baubegleitung sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert werden.
    Der Tilgungszuschuss wird auf 5% des Kreditbetrags reduziert.
    Beim Neubau wird unverändert nur über einen Kredit gefördert.

(Hier nur Wohngebäude von Privaten behandelt.)

Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de

Bildquelle: © Daniel Bleyenberg / pixelio.de

Quelle: eigen

Bildquelle: harmvdb/Pixabay

Bildquelle: © Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Weiternutzung dieser Web­seite erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen