KfW verbessert Förderung für Gebäudesanierung

09.01.2020

Förderung aus dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung

Die Gebäudesanierung soll intensiv gefördert werden. Denn der Gebäudesektor ist für rund ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich, die insbesondere bei der Bereitstellung von Wärme anfallen. Daher gibt es seit 1.1.2020 schon die steuerliche Förderung von Einzelmaßnahmen im selbstgenutzten Wohngebäuden nach §35c des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Nun werden auch in den Kredit- und Zuschussprogrammen der Förderbank KfW ab 24.1.2020 die Zuschüsse noch einmal deutlich erhöht. Bei der KfW werden insbesondere die umfassenden Maßnahmen zur Erreichung eines Energiestandards für das gesamte Gebäude gefördert. Einzelmaßnahmen zur Heizung werden nur noch beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt sowie durch die o.g Steuervergünstigung.

Änderungen zum 24.1.2020 bei der KfW

Gebäudesanierung

Der Kreditbetrag (im Kreditprogramm 151) bzw. die förderfähigen Investitionskosten (im Zuschussprogramm 430) wird auf 120.000 € erhöht. Die Zuschüsse erhöhen sich auf bis zu 40% ( max. 48.000 €) je nach Effizienzhaus-Standard. Bei Einzelmaßnahmen gibt es einen Zuschuss von 20% (max. 10.000 €).

Hier die Übersicht bei der KfW zur Sanierung von Gebäuden.

Neubau

Aber auch bei neu gebauten Häusern (im Kreditprogramm 153) wird der Höchstbetrag ebenso erhöht. Der mögliche Tilgungszuschuss erhöht sich je nach Standard auf 25% (max. 30.000 €).

Hier die Übersicht bei der KfW zur Neubauförderung.

Zusammenfassung der KfW zu den Änderungen.

Weiterhin gültige Grundlagen

In allen Programmen bei der KfW zur Energieeffizienz benötigen Sie einen zugelassen Energieberater, für den zusätzliche Kosten anfallen. Nur mit Bestätigung von ihm vorher und nach Abschluss der Maßnahme werden Zuschüsse ausgezahlt. Um die Kosten für diesen zu verringern, gibt es das weitere Förderprogramm Zuschuss Baubegleitung (431).

Es werden sowohl selbstgenutzte als auch vermietete Objekte gefördert.

In den Kreditprogrammen liegt der Zinssatz derzeit unverändert bei 0,75% p.a. Die Zinsbindung beträgt maximal 10 Jahre. Die Bereitstellungszinsen beginnen erst 12 Monate nach Zusage. Die Beantragung erfolgt über eine Bank nach üblicher Kreditprüfung, ggf. im Rahmen einer Gesamtfinanzierung.

Beratung zur Finanzierung

Durch die Mehrzahl von Fördermöglichkeiten muss im Einzelfall überlegt werden, welches Modell besser ist

Wie die KfW-Förderprogramme sinnvoll bei Ihrem Vorhaben eingebaut werden können, besprechen wir gern bei einer Finanzierungsberatung.

Dazu können Sie einfach Kontakt aufnehmen.

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