Verbesserte Förderung von Energieeffizienz bei Immobilien

12.08.2021

Seit dem 1. Juli hat sich die staatliche Förderung von Investitionen in energieeffiziente Gebäude stark erhöht. Die neuen Förderprogramme der KfW und dem BAFA sind im Hinblick auch auf einige neue Randbedingungen etwas ruckelig, aber dennoch gut gestartet. Viele sprechen nur noch von „BEG“. Dahinter verbirgt sich die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.

Rechtlicher und politischer Hintergrund

Klimaschutz ist eins der wichtigsten Themen unserer Zeit. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil im April 2021 entschieden, dass die bis dahin bestehenden Maßnahmen nicht ausreichen, um das Grundrecht nach Art. 20a des Grundgesetzes (Klimaschutzgebot) zu gewährleisten. Insbesondere jüngere Bürger sind in ihren Freiheitsrechten betroffen, weil notwendige Emissionsminderungen auf eine Zeit nach 2030 verschoben waren.

Im Sektor Gebäude wurden in 2020 die Klimaschutzziele aus dem Klimaschutzgesetz nicht erreicht (laut Expertenrat für Klimafragen). Daher sind die Anstrengungen zu erhöhen.

Die BEG ist ein Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung. Die Förderbeträge wurden in Folge des Urteils und der Feststellung des Expertenrats noch einmal erhöht, insbesondere für die Sanierung von Wohngebäuden.

Zuschüsse und Darlehen lohnen sich

Maßnahmen zur Energieeinsparung am Gebäude lohnen sich langfristig, weil sie weniger laufende Energiekosten bedeuten. Aber die anfänglichen Investitionskosten sind derzeit hoch. Es dauert daher sehr lange bis sie wieder hereingeholt sind.

Um diese Rechnung zu verbessern, gibt es die zuletzt stark erhöhten Zuschüsse vom Staat zu diesen Investitionen.

Daneben werden von der KfW Darlehen angeboten. Die Zinssätze bei diesen Darlehen sind zwar günstig, aber nicht in jedem Fall niedriger als bei vergleichbaren Bankdarlehen. Entscheidend hierbei sind wiederum die Zuschüsse, auf die man mit dem Darlehen ebenfalls einen Anspruch bekommt. Die Zuschüsse werden dem Darlehen als Sondertilgung gutgeschrieben (nach Abschluss der Maßnahmen).

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Neubau

Bei einem Neubau geht es nicht im Detail darum, welche Maßnahmen für eine effiziente Nutzung von Energie getroffen werden. Vielmehr ist maßgeblich, welches Effizienzniveau das Gebäude insgesamt erreicht. Es sind verschiedene Standardstufen der Effizienz definiert: 55, 40 (jeweils mit den Klassen EE und NH) und 40 Plus. Je kleiner die Zahl, umso höher ist die Energieeffizienz und umso höher ist auch die Förderung.

Die Zahl drückt aus, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Das Referenzgebäude ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG, §15 und Anlage 1) definiert. Für das Referenzgebäude ist nach DIN-Normen der Jahres-Primärenergiebedarf (für Heizung, Wasseraufbereitung, Lüftung und Kühlung) und der Transmissionswärmeverlust (der wärmeübertragenen Umfassungsfläche) zu ermitteln. Auf die weiteren technischen Einzelheiten kann hier nicht eingegangen werden.

Nach GEG muss jeder Neubau bezogen auf das Referenzgebäude folgende Grenzen einhalten:

  • maximal 75% beim Jahres-Primärenergiebedarf und
  • maximal 100% beim Transmissionswärmeverlust.

Um eine Förderung zu erhalten, sind beim Neubau kleinere Werte einzuhalten:

Effizienzhaus 55:

  • maximal 55% beim Jahres-Primärenergiebedarf und
  • maximal 70% beim Transmissionswärmeverlust (–> der bauliche Wärmeschutz ist um 30% besser)

Effizienzhaus 40:

  • maximal 40% beim Jahres-Primärenergiebedarf und
  • maximal 55% beim Transmissionswärmeverlust

Zusätzlich sind Klassen festgelegt worden, die die Förderung weiter erhöhen können:

EE= Erneuerbare-Energien-Klasse

Mindestens 55% der Energie für Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes kommen aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaik)

NH= Nachhaltigkeits-Klasse

Das Gebäude erhält das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Die Anforderungen daran sind vom BMI (Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat) vorgegeben. Näheres dazu unter https://www.nachhaltigesbauen.de/.

PLUS

Es werden im/am Gebäude auch Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie zur Stromspeicherung u.a. installiert. Die Anforderungen aus den technischen Mindestanforderungen sind recht hoch.

Die Effizienzstufe und Klasse ist mit einem Energieeffizienz-Experten zu planen und daraus die Förderbeträge zu ermitteln. Näheres zum Energieberater siehe unten.

Dem eigenen Neubau ist ein erstmalige Kauf eines neugebauten Gebäudes gleichgestellt.

Sanierung eines Altbaus

Bei bestehenden Gebäuden kann eine Förderung in Frage kommen, wenn der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. wie beim Neubau nach Energieeffizienz-Standard oder
  2. für einzelne Maßnahmen.
Effizienzhaus-Stufen in der Sanierung

(siehe oben allgemeine Hinweise bei Neubau)

Stufe 100 85 70 55 40 Denkmal
Jahres-Primärenergiebedarf 100 85 70 55 40 160
Transmissionswärmeverlust 115 100 85 70 55

Auch bei der Sanierung gibt es die Klasse EE (erneuerbare Energien). Hier können neben erneuerbaren Energien auch unvermeidbare Abwärme in den erforderlichen Anteil von 55% für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes eingerechnet werden.

In der Spalte Denkmal sind die besonderen Anforderungen für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz nach §105 GEG aufgeführt.

Zusätzliche Förderung bei individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

Gibt es einen iSFP aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ kann bei Erreichen einer Effizienzhausstufe die Förderung aus GEG noch erhöht werden.

Einzelmaßnahmen

Soll oder kann keine Effizienzhausstufe erreicht werden, können einzelne energetische Maßnahmen gefördert werden. Dazu zählen z.B.:

  • Heizungsanlage erneuern und optimieren
  • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossflächen
  • Fenster und Außen­türen einbauen oder erneuern

Die Einzelheiten finden sich im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen.

Energieberatung (Planung und Baubegleitung)

Im Rahmen des BEG werden auch die Beratungsleistungen zur Energieeffizienz rund um das Vorhaben mit gefördert.

Ein Energieeffizienz-Experte muss immer eingebunden werden. Er hat mindestens die „Bestätigung zum Antrag“ vor Durchführung der Maßnahmen und die „Bestätigung nach Durchführung“ abzugeben. Nur damit wird eine Förderung möglich. Die zugelassenen Energieeffizienz-Experten finden sich unter https://www.energie-effizienz-experten.de/.

Wie wird gefördert?

Es wird entweder ein Zuschuss zu den Kosten nach Abschluss der Maßnahmen direkt gezahlt.

Oder alternativ erfolgt die Förderung über ein Darlehen. Das Darlehen wird nach Vorhabensfortschritt ausgezahlt. Nach Abschluss der Maßnahmen wird ein Tilgungszuschuss auf dem Darlehen gutgeschrieben. Dieser ist ebenso hoch wie der direkt gezahlte Zuschuss. Durch den Tilgungszuschuss ist das Darlehen dann früher zurückgezahlt.

Welche Beträge werden gefördert?

mit Effizienz-Standard

Wird ein Energieeffizienz-Standard eingehalten, betragen die maximal förderfähigen Kosten 120.000 € pro Wohneinheit. Sie erhöhen sich auf 150.000 €, wenn die Klassen EE, NH oder Plus erreicht werden. Der Darlehensbetrag in der Kreditvariante ist ebenso hoch.

Hinzu können die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung angesetzt werden, uns zwar

  • bis zu 10.000 € je Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • bis zu 4.000 € je Wohnung, maximal 40.000 € je Vorhaben bei Mehrfamilienhäusern

Die gleichen Beträge können noch einmal hinzukommen für die Nachhaltigkeitszertifizierung in der NH-Klasse.

Darauf berechnet wird dann der Förderbetrag (=Zuschuss) mit einem Prozentsatz.

Neubau

Effizienzhaus (Tilgungs-)Zuschuss in % je Wohneinheit
Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 € bis zu 18.000 €
Effizienzhaus 55 EE oder NH 17,5 % von max. 150.000 € bis zu 26.250 €
Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 € bis zu 24.000 €
Effizienzhaus 40 EE oder NH 22,5 % von max. 150.000 € bis zu 33.750 €
Effizienzhaus 40 Plus 25 % von max. 150.000 € bis zu 37.500 €

Sanierung

Effizienzhaus (Tilgungs-)Zuschuss in % je Wohneinheit
Effizienzhaus 100 27,5 % von max. 120.000 € bis zu 33.000 €
Effizienzhaus 100 EE 32,5 % von max. 150.000 € bis zu 48.750 €
Effizienzhaus 85 30 % von max. 120.000 € bis zu 36.000 €
Effizienzhaus 85 EE 35 % von max. 150.000 € bis zu 52.500 €
Effizienzhaus 70 35 % von max. 120.000 € bis zu 42.000 €
Effizienzhaus 70 EE 40 % von max. 150.000 € bis zu 60.000 €
Effizienzhaus 55 40 % von max. 120.000 € bis zu 48.000 €
Effizienzhaus 55 EE 45 % von max. 150.000 € bis zu 67.500 €
Effizienzhaus 40 45 % von max. 120.000 € bis zu 54.000 €
Effizienzhaus 40 EE 50 % von max. 150.000 € bis zu 75.000 €

Mit einem Sanierungs­fahrplan erhöht sich der Zuschuss um 5 %-Punkte.

Förderbeträge für Einzelmaßnahmen

Maßnahmen an der Gebäudehülle:

  • 20 % für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • 20 % für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • 20 % für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung

Maßnahmen an der Anlagentechnik:

  • 20 bis 50 % für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen (Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“, Gas-Hybrid-Heizungen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, erneuerbare Energien-Hybridheizungen, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Errichtung, den Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes)
  • 20 % für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • 20 % für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • 20 % für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen

Zusätzlicher Förderbonus von 5% bei Biomasse-Anlagen und erneuerbare-Energien- Hybridheizungen ist möglich, wenn der Emissionsgrenzwert für Feinstaub von maximal 2,5 mg/m3 eingehalten wird.

Neu ist eine Förderung von Efficiency Smart Home-Anwendungen, bei der bis zu 20 % der Kosten übernommen werden.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht die Förderung um 5 %-Punkte.

Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50% der förderfähigen Kosten unterstützt, die allerdings gedeckelt sind mit:

  • max. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • max. 2.000 € je Wohnung bei Mehrfamilienhäusern, max. 20.000 € pro Zusage/Jahr.

Wie geht’s?

Für die Darlehensvariante ist eine Bank erforderlich, über die der Förderantrag bei der KfW gestellt wird. Ein Förderdarlehen baut man dabei einfach in eine Gesamtfinanzierung des Vorhabens mit ein. Eine Beratung dazu erhalten Sie von mir.
Die Tilgungszuschüsse werden nach Abschluss der Maßnahmen als Sondertilgung dem Darlehen gutgeschrieben.
Weiter Informationen finden Sie bei der KfW für die Programme 261, 262.

Direkte Förderzuschüsse beantragen Sie über die Zuschussportale

  • bei der KfW im Programm 461 für alle Vorhaben mit einen Energieeffizienzstandard bzw.
  • bei der BAFA für alle Vorhaben mit Einzelmaßnahmen

In jedem Fall benötigen Sie einen Energieberater (Energieeffizienz-Experten). Er berät zu allen Maßnahmen und bestätigt die Energieeffizienz sowohl im Vorfeld für den Förderantrag und nach Durchführung für die Auszahlung der Förderbeträge. Einen Energieberater finden Sie in der Expertenliste unter https://www.energie-effizienz-experten.de/

Beratung zur Finanzierung mit Förderdarlehen

Wie sieht eine für Sie passende Finanzierung Ihres Vorhabens mit Förderdarlehen aus? Gibt es auch Möglichkeiten, wo die direkten Zuschüsse sogar besser in eine Gesamtfinanzierung eingebaut werden können?

Diese und alle anderen Fragen zur Finanzierung klären wir gemeinsam gern. Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf.

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